Grundpflege
Unter Grundpflege nach SGB XI sind jegliche Leistungen der Körperpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgungen zu verstehen.
Dazu gehören unter anderem:
- Waschen
- Duschen
- An- und Auskleiden
- Ausscheidungen
- Mobilisationen
- Essen richten und/oder eingeben
- Putzen
- Waschen von Wäsche
- Bügeln
- Einkaufen
- Arztbesuche
- Stundenweise Tag – und Nachtbetreuung
Wir freuen uns über Ihr Interesse. Gerne beraten wir Sie und erstellen Ihnen ein auf Ihre Bedürfnisse abgestimmtes Angebot. Bitte sprechen Sie uns an.
Wir sind jederzeit gerne für Sie da!