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Unser Entlassmanagement

Unser Beratungszentrum und unser Casemanagement betreut Sie in allen Fragen und Anliegen für die Zeit nach Ihrem stationären Aufenthalt!

Das Beratungszentrum am Marienhospital ergänzt mit seinem Angebot die medizinische und pflegerische Betreuung. Es bietet Patient*innen und ihren Angehörigen die Möglichkeit, persönliche und soziale Probleme anzusprechen und mit fachlicher Unterstützung individuelle Lösungen zu finden und umzusetzen.

Alle Beratungsgespräche werden vertraulich behandelt.

Bitte sprechen Sie uns an:

  • wenn der Krankenhausaufenthalt Sie unverhofft vor Probleme stellt,
  • wenn eine schwerwiegende Erkrankung Sie belastet,
  • wenn Sie Hilfe und Unterstützung nach der Entlassung suchen,
  • wenn Sie aufgrund anderer Belastungen und Sorgen professionelle Beratung suchen.

Unser Team im Beratungszentrum:

Carina Ribeiro

Leitung Entlassmanagement
Carina Ribeiro

  • Sozialarbeiterin B.A.
Sofia Wolf

Stv. Leitung Entlassmanagement
Sofia Wolf

  • Sozialarbeiterin B.A.
Gerlinde Jegen

Gerlinde Jegen

  • Diplom Sozialarbeiterin
Anke Speigl

Anke Speigl

  • Diplom Sozialpädagogin
Alina Berezin

Alina Berezin

  • Sozialarbeiterin B.A.

CaseManagement

Das Casemanagement unterstützt dabei die pflegerische/ medizinische Versorgung zu Hause oder in der nicht onkologischen Anschlussheilbehandlung bestmöglich vorzubereiten.

Bitte sprechen Sie uns an:

  • Wenn Sie auf Hilfsmittel angewiesen sind z.B.: ein Kranken-/ Pflegebett
  • Wenn Sie eine Heilmittelverordnung/ Physiotherapie/Lymphdrainage benötigen
  • Wenn Sie auf eine Behandlungspflege durch einen ambulanten Pflegedienst angewiesen sind
  • Wenn eine nicht onkologische Anschlussrehabilitation erforderlich ist

Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie und stehen Ihnen mit Rat und Hilfe zur Seite!


Unser Team des CaseManagements:

Carina Ribeiro

Leitung Entlassmanagement
Carina Ribeiro

  • Sozialarbeiterin B.A.
Sofia Wolf

Stv. Leitung Entlassmanagement
Sofia Wolf

  • Sozialarbeiterin B.A.
Alina Berezin

Alina Berezin

  • Sozialarbeiterin B.A.
Vera Goll

Vera Goll

  • Gesundheits- und Krankenpflegerin
Manuela Hannig

Manuela Hannig

  • Medizinische Fachangestellte
Bibiana Zeller

Bibiana Zeller

  • Verwaltungsangestellte
Heinz-Jürgen Goris

Heinz-Jürgen Goris

  • Gesundheits- und Krankenpfleger
Jolanthe Kocurek

Jolanthe Kocurek

  • Altenpflegerin

Worum geht es beim Entlassmanagement?

Nach Abschluss der Krankenhausbehandlung erfolgt die Entlassung der Patienten aus dem Krankenhaus. In bestimmten Fällen ist jedoch nach Abschluss der Krankenhausbehandlung noch weitere Unterstützung erforderlich, um das Behandlungsergebnis zu sichern. Eine entsprechende Anschlussversorgung kann beispielsweise eine medizinische oder pflegerische Versorgung umfassen, die ambulant oder in stationären Einrichtungen der Rehabilitation oder Pflege erfolgt.

Die Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen bei der Kranken- oder Pflegekasse können von dieser Anschlussversorgung umfasst sein.

Das Krankenhaus ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Entlassung der Patienten aus dem Krankenhaus vorzubereiten. Das Ziel des Entlassmanagements ist es, eine lückenlose Anschlussversorgung der Patienten zu organisieren. Dazu stellt das Krankenhaus fest, ob und welche medizinischen oder pflegerischen Maßnahmen im Anschluss an die Krankenhausbehandlung erforderlich sind und leitet diese Maßnahmen bereits während des stationären Aufenthaltes ein.

Bei Bedarf wird das Entlassmanagement auch durch die Kranken-/Pflegekasse unterstützt.

Die Patienten werden über alle Maßnahmen des Entlassmanagements durch das Krankenhaus informiert und beraten. Alle geplanten Maßnahmen werden mit den Patienten abgestimmt. Wenn die Patienten es wünschen, werden ihre Angehörigen oder Bezugspersonen zu den Informationen und Beratungen hinzugezogen.

Es soll kein Entlassmanagement in Anspruch genommen werden?

Wenn die Patienten kein Entlassmanagement wünschen und/oder die Kranken-/Pflegekasse dabei nicht unterstützen soll, erteilen sie keine Einwilligung. Wird trotz bestehenden Bedarfs kein Entlassmanagement durchgeführt, kann dies dazu führen, dass Anschlussmaßnahmen möglicherweise nicht rechtzeitig eingeleitet werden oder beginnen. Bei Anträgen auf Leistungen der Kranken-/Pflegekassen kann eine spätere Antragstellung zur Folge haben, dass der Leistungsanspruch erst zu einem späteren Zeitpunkt entsteht.

Die bereits erteilte Einwilligung kann widerrufen werden.

Warum bedarf es einer Einwilligungserklärung?

Das Gesetz schreibt vor, dass für die Durchführung eines Entlassmanagements und die Unterstützung durch die Kranken-/Pflegekasse hierbei die Einwilligung der Patienten in schriftlicher Form vorliegen muss.

Im Rahmen des Entlassmanagements kann es erforderlich werden, dass das Krankenhaus Kontakt zu Krankenkassen, Pflegekassen oder Leistungserbringern aufnehmen muss.

Dann kann es notwendig sein, die Patientendaten zu diesem Zweck an diese Beteiligten zu übermitteln. Dies setzt jedoch die schriftliche Einwilligung der Patienten voraus. Diese kann mittels der beigefügten Einwilligungserklärung erfolgen, mit der die Patienten ihre Zustimmung zum Entlassmanagement und der damit verbundenen Datenübermittlung ebenso erklären können wie zur Unterstützung des Entlassmanagements durch die Kranken-/Pflegekasse sowie der damit verbundenen Datenübermittlung.

Bei Rückfragen zum Entlassmanagement geben das Krankenhaus oder die Kranken-/Pflegekasse gern weitere Auskünfte.