Um Ihre im Ausland erworbene Ausbildung als Pflegefachkraft anerkennen zu lassen müssen Sie einen Antrag stellen. Die dafür zuständige Stelle ist die Zentrale Anerkennungsstelle für Gesundheitsberufe Bezirksregierung Münster. Dort erhalten Sie einen Bescheid, welche Kenntnisse Sie noch nachweisen müssen, um in Deutschland in Ihrem Beruf arbeiten zu können. Dieser Bescheid ist Basis für die Teilnahme an unserem Anerkennungslehrgang.

Unser Bildungsinstitut bietet zwei Lehrgänge für zugewanderte Pflegefachkräfte im Jahr an. Der Anpassungslehrgang besteht aus 4 Modulen mit 120 bis 360 Stunden Unterricht (je nach Anpassungsbescheid) sowie praktischer Qualifizierung in pflegerischen Einrichtungen.

Die praktische Qualifizierung kann bei unseren Kooperationspartnern oder bei Ihrem Arbeitgeber erfolgen.

Gemeinsam mit den Abschlussgesprächen dient der Anerkennungslehrgang der Feststellung, dass die Teilnehmer*innen über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, um Ihren Beruf in Deutschland auszuüben.