Corona-Regelungen im MARIEN
FFP-2-Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher bleibt bestehen - Keine Tests mehr erforderlich!
Neue Coronaschutzverordnung (Stand: 1. März 2023)
Neue Coronaregelungen im Gesundheitswesen (Stand: 1. März 2023): Die Test und Maskenpflicht für Beschäftigte entfällt.
Für unsere Patientinnen und Patienten gilt:
Die generelle Testpflicht für Patientinnen und Patienten entfällt, die zu ambulanten
Operationen/Eingriffen oder zur stationären Aufnahme kommen. Nach wie vor ist es natürlich
möglich, im Rahmen der ärztlichen Diagnostik die symptomatischen Patient*innen zu testen.
Für Besucher*innen und ambulante Patientinnen und Patienten des Krankenhauses, der Arztpraxen und der
Seniorenzentren gilt:
Beim Besuch im Krankenhaus und in den Pflegeeinrichtungen ist weiterhin eine FFP2 Maske
(oder vergleichbar) zu tragen. Es besteht keine Testpflicht mehr!
Besuchszeiten:
12:00 - 19:30 Uhr