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Corona-Regelungen im MARIEN

FFP-2-Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher bleibt bestehen - Keine Tests mehr erforderlich!

Neue Coronaschutzverordnung (Stand: 1. März 2023)

Neue Coronaregelungen im Gesundheitswesen (Stand: 1. März 2023): Die Test und Maskenpflicht für Beschäftigte entfällt.

Für unsere Patientinnen und Patienten gilt:

Die generelle Testpflicht für Patientinnen und Patienten entfällt, die zu ambulanten
Operationen/Eingriffen oder zur stationären Aufnahme kommen. Nach wie vor ist es natürlich
möglich, im Rahmen der ärztlichen Diagnostik die symptomatischen Patient*innen zu testen.

Für Besucher*innen und ambulante Patientinnen und Patienten des Krankenhauses, der Arztpraxen und der
Seniorenzentren gilt:

Beim Besuch im Krankenhaus und in den Pflegeeinrichtungen ist weiterhin eine FFP2 Maske
(oder vergleichbar) zu tragen. Es besteht keine Testpflicht mehr!

Besuchszeiten: 
12:00 - 19:30 Uhr